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Die Dienste der überregionalen Offenen Behindertenarbeit (OBA) stellen einen wichtigen Baustein in der Gesamtversorgung von Menschen mit spezifischen Behinderungen dar. Mit Unterstützung der bayerischen Bezirke und des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration verfolgen die Dienste den Grundsatz, die Führung eines möglichst selbstständigen und eigenverantwortlichen Lebens zu gewährleisten. Das Angebot der überregionalen OBA-Dienste wird niedrigschwellig vorgehalten und richtet sich an Menschen, die durch eine spezifische Behinderung im Sinn von § 2 Abs. 1 SGB IX wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben eingeschränkt sind sowie an deren Angehörige.
Begründet sind die Unterschiede zur regionalen OBA vor allem in der Prävalenz/Häufigkeit der betreuten Behinderungsarten. Seltene Behinderungen machen einerseits spezifische Angebote nötig, erlauben aber andererseits auch die Zusammenfassung in größere Regionen. Für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen bestehen eigene Versorgungsstrukturen.
Die überregionalen OBA-Dienste tragen mit ihren Angeboten zur Realisierung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) bei.
Zweck der Förderung ist es, niedrigschwellige Angebote zur Sicherung der Teilhabe für den oben genannten Personenkreis mit seinen spezifischen Bedürfnissen zu gewährleisten. Die Dienste sollen insbesondere als Wissens- und Informationsplattformen für alle Bedürfnisse, die sich aus der spezifischen Behinderung ergeben, fungieren und die Aufgaben der überregionalen Dienste erfüllen.
Zuwendungsfähige Ausgaben sind:
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