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Jeder kann in die Situation geraten, dass er durch Krankheit oder Unfall sein Leben nicht mehr wie bisher führen kann. Eine Rehabilitation kann den Weg zurück in das gewohnte Alltags- und Berufsleben öffnen.
Die Bezirke können im Rahmen der Sozialhilfegewährung die Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme übernehmen. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Gefördert wird in den folgenden Teilbereichen:
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