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Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.
Die Eintragung dieser Übermittlungssperren kann über unser Bürgerserviceportal auf www.vgem-iphofen.de oder schriftlich durch Ausfüllen des Vordrucks der ebenfalls auf der o.g. Homepage unter Was erledige ich wo, Formular & Download, Einwohnermeldeamt, Widerspruch gegen Datenübermittlung nach dem Bundesmeldegesetz erfolgen.
Ihr Einwohnermeldeamt
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