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Grundstückseigentümer müssen müssen das Finanzamt darüber informieren, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse des Grundbesitzes (u.a. Fläche, Nutzung etc.) geändert haben.
Nähere Informationen finden Sie im Flyer des Bayerischen Landesamtes für Steuern, der zum Download bereitgestellt ist.
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