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Sport- und Schützenvereine im Landkreis Kitzingen können wieder die jährliche Förderung abrufen. Der Antrag auf Vereinspauschale 2026 muss mit allen Angaben und Anlagen spätestens zum Stichtag Montag, 2. März 2026 beim Landratsamt Kitzingen eingegangen sein. Da es sich bei dieser Stichtagsregelung um eine sogenannte Ausschlussfrist handelt, kommen Ausnahme- und Härtefallregelungen nicht in Betracht. Das Datum des Poststempels ist entscheidend.
Weiterhin gelten die allgemeinen Fördervoraussetzungen wie zum Beispiel Rechtsfähigkeit, Vereinssitz, Verbandsmitgliedschaft und Beitragsaufkommen, die den entsprechenden Sportförderrichtlinien entnommen werden können. Diese Richtlinien sowie alle Informationen und Antragsmöglichkeiten (ausfüllbares pdf-Formular und Online-Antrag auf Vereinspauschale) sind auf der Internetseite des Landratsamtes Kitzingen zu finden:
https://www.kitzingen.de/digitales-buergerbuero/gesundheit-sport/sport/sportfoerderung/
Weitere Auskünfte erteilt das Landratsamt Kitzingen, Sachgebiet 24, Frau Endres, Telefon: 09321 928-2403, E-Mail: sandra.endres@kitzingen.de
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