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Aktuelles aus der Gemeinde

 

Das Landratsamt Kitzingen informiert: Abfallentsorgungsgebühren 2025

Abfallentsorgungsgebühren 2025
Zum 1. Juli sind die Abfallentsorgungsgebühren fällig. Sie umfassen den Zeitraum Januar bis Dezember 2025 (Vorauszahlung für das Jahr 2025) und Endabrechnung des Vorjahres.
Das Landratsamt Kitzingen bittet, den Zahlungstermin einzuhalten. Somit vermeiden Sie zusätzliche Kosten.
 
Wie hoch ist die Gebühr 2025?
Die Höhe der Abfallgebühr steht im zuletzt erteilten Gebührenbescheid unter „Zahlungsbetrag zum 01.07.2025“. Dieser Bescheid wurde Anfang März an die Grundstückseigentümer verschickt. Wurde für die Abfallgebühr ein SEPA-Lastschriftmandat (früher Einzugsermächtigung) erteilt, so wird der Zahlungsbetrag automatisch zum 1. Juli 2025 vom angegebenen Konto abgebucht. Ein Hinweis darauf findet sich im Bescheid.
 
Nichtabbucher / Selbstzahler
Liegt kein SEPA-Lastschriftmandat vor, so ist der Zahlungsbetrag auf eines der Konten des Landkreises Kitzingen zu überweisen:

  • Sparkasse Mainfranken Würzburg,  IBAN  DE60 7905 0000 0042 0665 06, BIC  BYLADEM1SWU
  • VR-Bank Kitzingen eG,  IBAN  DE10 7919 0000 0001 9338 84,  BIC  GENODEF1KT1

Für künftige Fälligkeiten empfehlen wir die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates.
 
Noch Fragen?
Die Mitarbeiterinnen der Kommunalen Abfallwirtschaft beim Landratsamt Kitzingen helfen weiter:  Frau Richmond, Tel. (09321) 928 – 1202 und Frau Henke, Tel. (09321) 928 – 1203

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