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Abfallentsorgungsgebühren 2025
Zum 1. Juli sind die Abfallentsorgungsgebühren fällig. Sie umfassen den Zeitraum Januar bis Dezember 2025 (Vorauszahlung für das Jahr 2025) und Endabrechnung des Vorjahres.
Das Landratsamt Kitzingen bittet, den Zahlungstermin einzuhalten. Somit vermeiden Sie zusätzliche Kosten.
Wie hoch ist die Gebühr 2025?
Die Höhe der Abfallgebühr steht im zuletzt erteilten Gebührenbescheid unter „Zahlungsbetrag zum 01.07.2025“. Dieser Bescheid wurde Anfang März an die Grundstückseigentümer verschickt. Wurde für die Abfallgebühr ein SEPA-Lastschriftmandat (früher Einzugsermächtigung) erteilt, so wird der Zahlungsbetrag automatisch zum 1. Juli 2025 vom angegebenen Konto abgebucht. Ein Hinweis darauf findet sich im Bescheid.
Nichtabbucher / Selbstzahler
Liegt kein SEPA-Lastschriftmandat vor, so ist der Zahlungsbetrag auf eines der Konten des Landkreises Kitzingen zu überweisen:
Für künftige Fälligkeiten empfehlen wir die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates.
Noch Fragen?
Die Mitarbeiterinnen der Kommunalen Abfallwirtschaft beim Landratsamt Kitzingen helfen weiter: Frau Richmond, Tel. (09321) 928 – 1202 und Frau Henke, Tel. (09321) 928 – 1203
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