Markt Einersheim

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Kirchliches und weltliches Fest

Immer am 3. Wochenende im September feiert Markt Einersheim vier Tage lang seine Kirchweih mit Festgottesdiensten am Sonntag und Montag. Der traditionelle Festablauf mit den Auszügen der Vereine zur Huldigung vor dem Schloss am Montag und Dienstag, Blasmusik und Tanz auf der Festwiese sowie das Bürgerschießen am Dienstagnachmittag ist eine Besonderheit.

Impressionen

Geschichte

Geschichtliches zum nachlesen

Die Kerm in Enerscha in alter Zeit

„Wer auf den Gipfel will gelangen, sei beseelt von festem Vertrauen,
Wer zu zweifeln angefangen, hat schon halb sein Ziel verfehlt.“
Spruch auf dem Protokollbuch der Burschenschaft Markt Einersheim

In den Statuten der Historischen Burschenschaft aus dem Jahr 1903 sind die Ziele klar herausgestellt:
1. Einigkeit unter den Burschen im Ort herbeizuführen
2. Das alte Herkommen, nämlich den Burschenauszug an der Kirchweih zu erhalten (§ 1 – Umzug mit Fahne an der Kirchweih, danach Tanz auf der Festwiese).
Die Parade der Burschen vor dem Schloss symbolisiert die einstige Schau der wehrfähigen Jungmannen (Bürgersöhne) durch die gräfliche Herrschaft, den Reichserbschenken und Semperfreien von Limpurg-Speckfeld und nach 1713 den Reichsgrafen von Rechteren-Limpurg-Speckfeld. Diese Wehrschauen fanden schon im Mittelalter statt, als die Grafen noch Speckfeld bewohnten. Seit 1974 wird die Huldigung vor dem Schloss dem Bürgermeister mit dem Gemeinderat dargebracht.

Kirchliches und weltliches Fest

Kirchweih ist eigentlich ein Fest, das ureigensten christlichen Charakter hat und der religiösen Besinnung auf das Gotteshaus und seinen Schutzpatron dienen soll. Aber schon im 10. Jahrhundert wurde der kirchlichen Weihe eine weltliche Feier angehängt, die sich zum Dorffeste ausweitete. „Das ganze Jahr über schwitzt der Bauer hinterm Pflug oder mit dem Dreschschlegel in der Hand. Äußerst selten wird man ihn in der Schenke erblicken“, schreibt ein Chronist 1791. Als Termin für das Kirchweihfest war der Herbst sehr günstig, weil die Ernte eingebracht ist und das Getreide zum Mahlen in die Mühle gebracht werden konnte. Ja, zum Fest gehörten schon immer Kuchen, Rollen, Schnellballen … - und vor dem Fest einstmals auch der Schlachttag, um gut gerüstet zu sein. Hier wird die Bedeutung der Kirchweih im Jahresablauf für die dörfliche Bevölkerung deutlich: nach saueren Wochen ein frohes Fest mit Tanz, Spielen, Singen, Essen und Trinken.

Und heute? Die Freude für Jung und Alt an den Kirchweihtagen ist nicht minder groß. Durch Besuch von Verwandten und guten Bekannten verbindet die Kerm Mensch zu Mensch.

Friedgebot und Kirchweihschutz mit 2 Geharnischten

Nicht mit dem Anzapfen des ersten Bierfasses und dem Wunsch des Bürgermeisters auf einen frohen und friedlichen Verlauf des Festes – wie es eben heute ist – begann einstmals die Kirchweih, sondern mit dem Ruf der Glocken zur Versammlung der Bürger auf das Rathaus (Vorplatz). Dort wurde das herrschaftliche Friedgebot in Anwesenheit des Dorfschulzen bekannt gegeben, wie es im Saalbuch des Marcks Aynersheim von 1682 verordnet ist. Es ist anzunehmen, dass diese Versammlung bereits am Freitag stattfand, da am Samstagmittag ein Viehmarkt begann.

Im Friedgebot, verlesen durch den Cantor und Gerichtsschreiber, wurde das einander Beschimpfen, Betrügen oder gar das Raufen ausdrücklich verboten und unter empfindliche Strafen gestellt. Offensichtlich kam es trotzdem öfters zu Raufereien im Wirtshaus oder auf dem Tanzboden, daher wurden zwei Bürger „im Gewehr“ angeordnet, „her und darzugehen“ als Geharnischte wie mans zu nennen pflegt, welche auf die Friedbrüchige Achtung geben. Die Kirchweihbeschützer „im Gewehr“ tragen Hellebarden als Zeichen ihrer besonderen Tätigkeit.

Spiel und Tanz, ansonsten verboten, wurden von der Herrschaft für die Kirchweih extra erlaubt und auch die Zeit genau vorgeschrieben. Für die Sonderdienste gab es auch ein kleines Kirchweihgeld, so erhielten der Cantor für das Verlesen des Friedgebotes laut Belegen in der Bürgermeisterrechnung im Jahre 1680: 1 Pfund 12 Pfennig, im Jahre 1800: 12 Kreuzer; die Geharnischten im Jahr 1620: 2 Pfund 24 Pfennig, im Jahre 1800: 20 Kreuzer; der Gemeindeknecht empfing für das Ein- und Ausläuten der Kirchweih und des Marktes im Jahre 1620: 1 Pfund 12 Pfennig, im Jahr 1800: 6 Kreuzer. Auch die Zieler beim traditionellen Bürgerschießen, die zwei Tamboure (Trommler) und die „Pfeufer“ (pfeifer) erhielten eine entsprechende Entlohnung.

An jeder Kirchweih wurde der Armen besonders gedacht, so wurde 1800 – um nur eine Zahl zu nennen – an die hiesigen und herbeigekommenen Armen, da solche nicht im Ort herumgehen durften, aus der Gemeind mitgeteilet: 2 Gulden, 18 Kreuzer und 1 Pfennig, immerhin ein ganz ansehnlicher Betrag. 

Das Bürgerschießen am Dienstag

Zum Ausklang der Kirchweihtage ging es nochmals hoch her, das Bürgerschießen auf einer Wiese gab den Anlass. Die Schießordnung von 1759 ist im Archiv im Original erhalten und sei hier abgedruckt:

„Beim diesjährigen Kirchweihschießen zu Marck Eynersheim soll es folgendermaßen gehalten werden:

1. Soll in einer Kartenscheiben, so die Hochgebornen unserer gemeinschaftlich gnädigster Herrschaft, an einen Hammel der Bürgerschaft allhier zum Besten gibet, herausgeschossen werden und seind die Preis folgende:
1. Anderthalb Maas-Flaschen 1 fl 4 kr
2. Ein Deckel Zinn 50 kr
3. 1 Maas-Flaschen 46 kr
4. 1 Schenkkrug 34 kr
5. 1 flaches Zinn 28 kr
6. 1 Vorleglöffel 24 kr
7. 6 zinnerne Löffel 24 kr
8. Ein Ständers Seidleinskrug 20 kr
9. 1 zinnerner Leuchter 16 kr
10. 1 Seidleskrug 12 kr
11. 3 zinnerne Löffel 12 kr
12. 1 Salzfaß 10 kr
13. 1 Viermäßleins-Krüglein 8 kr
14. 2 zinnerne Löffel 8 kr
15. 1 zinnerner Löffel 4 kr

Wobey ein jeder Bürger und Bürgerssohn (=Burschen!), aber kein Fremder zu schießen Erlaubnis hat, und darf einer nicht mehr als 3 Blätter schießen und für 3 Schuß 2 Dreyer (6 pf = 1 ½ kr) geben bis er 3 Blätter hat. Welcher darauf die meisten Augen, hat den besten Gewinn und folgen die übrigen Gewinnste nach Proportionen, wie nacheinander in der Kartenscheiben getroffen worden bis zum letzten als 15. Gewinn. Der König gilt 13, der Ober 12, der Unter 11, dann die 10 und die weiteren Blätter was darauf stehet, das Daus (As) aber 2 Augen.

2. Soll keiner mit zweiten oder geschwänzten Kugeln schießen, bey Straf 6 Kreuzer und Verfallung des Schusses.
3. 
Wird alles Fluchen, Schwören und Schelten bey Straf eine Maas Wein verboten, wovon niemand solle ausgeschlossen werden.
4. 
Soll niemand ohne Fähnlein (Abzeichen) zum und vom Schießstand gehen, bey Straf 2 Kreuzer.
5. 
Ohne Erlaubnis des Schützenmeisters soll niemand über die aufgezogene Schnur steigen, bey Straf 2 kr.
6. 
Desgleichen soll ohne Erlaubnis des Schützenmeisters niemand zur Scheibe gehen, bey Straf 2 Maas alten Weins.
7. Soll jeder Schütz sein Gewehr wenigstens eine zwerche Hand über den Stand hinaushalten, sensten wenn das Holz gebrennet wird, sein Schuss und Leggeld (Einlagegeld) verfallen sein. 
8. Wenn einer dreimal in den Schießstand gehet und nicht schießen kann, dessen Schuss soll wirklich vollbracht sein. 
9. Morgenden Dienstag abends um 5 Uhr soll die Schreiben abgehoben und die Gewinste ausgeteilet werden, und weilen 
10. Solches Schießen zur Exerzierung (Übung) der Bürger und Bürgersöhne abgemeynet (gedacht) ist, als kann sich ein jeder Bürger und Bürgersohn fein gehorsamlicht auf dem Schießplatz einfinden und seine Schuss vollbringen.“

Weitere Schießordnungen liegen vor von den Jahren: 1768180118421844 – und nach Auflösung des gräfl. Herrschaftsgerichts 1849 setzt sich die Tradition fort, übernommen von Bürgerwehr, Burschenschaft und Schützenverein.

 

Bürgerwehr - Burschenauszug 

Für die gräfl. Von Rechteren-Limpurg-Speckfeldischen Lande bestand schon längst, bevor 1814 das Königreich Bayern allerorten eine Bürgerwehr als Heimatschutz für unsichere Zeiten organisierte, das Gebot der „Reiß oder Folg“, wie es im Saalbuch festgelegt ist.

„Es hat zwar gnädig Herrschaft Limpurg im Gebrauch, deren Unterthanen zu Marck Aynersheim wie anderer Orten, Wehr und Waffen aufzulegen, sie zu mustern, einen Ausschuß von den besten und jüngsten Mannschaft zu machen und zu ein und anderer Vorfallenheit sich deren zu bedienen. Man weiß aber im übrigen diesorts von Reiß und Folg nichts besonders; doch in „Centfällen“ müssen die Inwohner sammentlich oder zum Theil wie und wohin mans in der Cent vonnöthen mit gewehrter Hand folgen.“

Centfälle waren Raubüberfälle, Mord, Totschlag u.a., Fälle für das Centgericht in Hellmitzheim. 
Bei Eingliederung der Grafschaft Limpurg in das Land Bayern (1806) übernahm die Bürgerschaft mit ihrem Hauptmann den Heimatschutz, dabei mussten sich die Bürger selbst einkleiden. Jeder Bürger war wehrpflichtig. Bürger und Burschen (=Bürgersöhne) brachten am Kirchweihmontag bzw. am Dienstag dem Standesherrn (=Grafen) ihre Ovationen vor dem gräflichen Schloss in Markt Einersheim dar als Zeichen der Zusammengehörigkeit und Verbundenheit in Not und Gefahr. Der Wehrhaftmachung diente seit ältester Zeit auch das Bürgerschießen am Kirchweihdienstag, das vielerorts in den fränkischen Landen zu alter Tradition geworden ist und heutzutage mit Vorliebe als Sport und zur Freizeitgestaltung betrieben wird. 
Die Einersheimer Kirchweih hat durch das gräfliche Haus einst ihr eigenes Gepräge erhalten und dieses ist wert, historisch in Tradition und Brauchtum erhalten zu bleiben.

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